Kinder- und JugendrechtKinder- und Jugendrecht1989 hat sich die Welt (außer USA und Somalia) offiziell zur Erfüllung der Rechte der Kinder im Rahmen einer eigenen UN-Konvention verpflichtet. Das Kind wird völkerrechtlich erstmals als eigenständige Person anerkannt. SOS-Kinderdorf trägt dem Umstand mit der Schaffung einer Kinder- und Jugend-rechtsabteilung Rechnung. Diese berät die Organisation in allen kinderrechtlichen, kindschafts- und jugendwohlfahrtsrechtlichen Belangen. Methodischer Ansatz ist das rechtliche Interesse des Kindes. (mehr…) Kontakt: SOS-Kinderdorf Fachbereich Pädagogik Kinder- und Jugendrecht Mag. Alexandra-Murg-Klenner Nußdorfer Straße 65/16 1090 Wien Tel: ++ 43/(0)1/3683135-49 E-Mail: alexandra.murg@sos-kinderdorf.at |  |
KinderrechteNational Coalition SOS-Kinderdorf ist seit Oktober 2001 Teil der National Coalition in Österreich. National Coalitions sind nationale und internationale Netzwerke zur Umsetzung der Kinderrechte. Sie treten für die Interessen und Bedürfnisse aller jungen Menschen bezogen auf die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention ein. Eine zentrale Aufgabe der NC ist die kritische Begleitung des Berichtverfahrens der Regierung vor der UN-Kinderrechtskommission in Genf. Weitere Aufgaben der NC sind die Förderung des gesellschaftlichen Dialogs, die Verbreiterung der Inhalte der Konvention und das Voranbringen der Umsetzung der Kinderrechte. SOS-Kinderdorf konzentriert sich auf die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können, generell unterstützt SOS-Kinderdorf aber im Rahmen der NC alle sich aus der Kinderrechtskonvention ergebenden Anliegen der Kinder und Jugendlichen. www.kinderhabenrechte.at. 
Besonderen Stellenwert haben die Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention bei der Ausbildung zur FamilienpädagogIn am SOS-Kinderdorf-Colleg in Wels. Seit zwei Jahren läuft organisationsintern ein Prozess mit dem Ziel bewusst gelebter Kinderrechte. Der Fokus liegt auf dem Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung und dem Recht auf Partizipation. Vieles wird bereits umgesetzt, manches braucht noch Zeit. Kindschafts- und Jugendwohlfahrtsrecht Projekt „JuRE"- Recht in der Jugendwohlfahrt SOS-Kinderdorf, Rettet das Kind und Pro Juventute arbeiten seit 3 Jahren unter dem Projektnamen JuRE zusammen.
Ziel der Kooperation ist es, juristische Grundlagen der pädagogischen Arbeit in der Jugendwohlfahrt auf der Basis wissenschaftlicher Auseinandersetzung für die Praxis aufzubereiten, weiterzuentwickeln und im Sinne des Kindeswohls einzusetzen.
 Leitfaden zur „Aufsichtspflicht" Am Beginn der Arbeit stellte sich die Frage nach der Aufsichtspflicht als in der Praxis besonders dringliches Anliegen. Kinder haben ein Recht auf Schutz durch das aufsichtspflichtige Personal der Jugendwohlfahrtseinrichtungen. Dieses hat neben den Schutzpflichten aber auch die Aufgabe, die Selbständigkeit der Kinder und Jugendlichen dem Alter entsprechend zu fördern. Ein Leitfaden über die Aufsichtspflicht bietet nun im Spannungsfeld zwischen Schutz und Erziehung zur Selbständigkeit rechtliche Orientierung. Elektronisch abrufbar ist der Folder unter www.ju-quest.at/jure/. Gegen einen Druckkostenbeitrag von 2 Euro können Sie ihn per E-Mail alexandra.murg@sos-kinderdorf.at anfordern. Jährliche Fachtagung „Crossover" Hier finden Sie weitere Ergebnisse der JuRE Kooperation sowie die Dokumentation der jährlichen Fachtagungen „Crossover" des JuRE-Projektes. Obsorge in der Jugendwohlfahrt Aktuell arbeitet JuRE gemeinsam mit UnivAss. Dr. Jaksch vom zivilrechtlichen Institut der Universität Wien am Thema "Obsorge in der Jugendwohlfahrt". Die Zwischenergebnisse der Arbeitsgruppe werden auch in den laufenden Ausgaben des Österreichischen Amtsvormundes veröffentlicht. Entsprechend dem jeweiligen Bedarf besteht eine rechtwissenschaftliche Arbeitsschiene mit dem Institut für Staatsrecht der Universität Linz und dem entwicklungspsychologischem Bereich der Psychologischen Fakultät der Universität Wien. Um den Konnex der juristischen Arbeit zur pädagogischen Praxis befriedigend zu erhalten und zu verbessern, sind die Erfahrungen, Fragen und Rückmeldungen der Jugendwohlfahrtspraxis ein wichtiger und wesentlicher Teil. Der interdisziplinäre Dialog (Recht & Pädagogik) wurde 2005 um eine dritte Dimension erweitert. Frau Univ.-Prof. Dr. Dreher referierte über entwicklungspsychologische Aspekte unterschiedlicher Lebenskontexte in der Jugendwohlfahrt. Für 2006 sind die Herausgabe eines Obsorge-Folders für die Praxis und die Konkretisierung der Rechtsposition des Kindes im Rahmen der Obsorgearbeitsgruppe geplant. Beratung und Information In der Kinder- und Jugendrechtsabteilung werden jährlich bis zu 100 interne Rechtsberatungen durchgeführt. Bei besonders kniffeligen Fragen wie z.B. nach der Anspruchsberechtigung von Familienbeihilfe bei Fremdunterbringung oder der Haftung für das Schwimmbecken eines Jugendhauses werden auch Gutachten erstellt. Kreativität ist bei der Errichtung von Verträgen gefragt, denn es gibt in der Jugendwohlfahrt keine Armada von Musterverträgen wie z.B. im Wirtschaftsrecht und arbeiten auch dort Menschen, die sich rechtlich binden und ihre Ansprüche für einen gewissen Zeitraum vertraglich gesichert haben wollen. Häufig tauchen Fragen nach der prozessrechtlichen Stellung von SOS-Kinderdorf-MitarbeiterInnen bei Obsorgeverfahren auf. Von der Kinder- und Jugendrechtsabteilung wird dazu ganz klar die Rechtsmeinung vertreten, dass SOS-Kinderdorf-Mütter bzw. Eltern eine Parteistellung mit den entsprechenden Rechtsmittelmöglichkeiten haben. Anders ist es bei Ansprüchen von Kindern und Jugendlichen auf Erziehungshilfen. Hier wünscht sich SOS-Kinderdorf einen im Gesetz ausdrücklich formulierten Anspruch der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, wie er z.B. in Deutschland besteht. Neben diesem rechtspolitischen Hauptanliegen engagiert sich die Kinder- und Jugendrechtsabteilung mit Stellungnahmen auch in anderen Kinder und Jugend relevanten Gesetzgebungsverfahren. Wie weit der Bereich der Interessensvertretung von Kindern und Jugendlichen im SOS-Kinderdorf zukünftig ausgebaut wird, ist noch Gegenstand eines organisationsinternen breiten Entscheidungsprozesses.
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